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Militärgericht: 6 Monate
Haft für Journalist
Stephan Fuchs - Sechs Monate Gefängnis
bedingt: So lautet das Urteil gegen einen Journalisten des «SonntagsBlick»,
der einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs NW veröffentlicht
hatte. Das teilte das Oberauditorat am Dienstagabend mit. Damit
geht das Militärappellationsgericht weit über das Urteil
des Militärgerichts hinaus. In der ersten Verhandlung hatte
das Militärgericht 6 am 3. Dezember 2004 den Journalisten
wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt. Beide Parteien hatten
das erstinstanzliche Urteil angefochten.
Auch in der zweiten Instanz hatte der Ankläger bloss 45 Tage
Gefängnis bedingt gefordert, der Angeklagte hatte auf Freispruch
plädiert. Der angeklagte Redaktor wird beschuldigt, militärische
Geheimnisse veröffentlicht zu haben, weil er in der SoBli-Ausgabe
vom 6. Juli 2003 Bilder und Informationen über eine unterirdische
klassifizierte Anlage der Luftwaffe bei Buochs publiziert hatte.
Die Militärkaverne in Buochs ist in der Schutzzone 2 eingeteilt
und unterliegt demnach der militärischen Geheimhaltung. Dabei
hat er nach Ansicht des Gerichts militärische Geheimnisse
verletzt - im Wissen, aber ohne Ermächtigung. Die Verhandlung
fand vom 2. bis zum 7. Juni vor dem Militärappellationsgericht
2 in Schwarzenburg BE unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Comedia kritisiert Militärappellationsgericht scharf
Die Schweizerische Mediengewerkschaft Comedia hält es laut
einem Communiqué vom Montag für «höchst
bedenklich, dass anscheinend in militärischen Belangen das
öffentliche Interesse an transparenter Berichterstattung
geringer eingestuft wird als das Interesse des Militärs an
Geheimhaltung - obwohl doch gerade hier Öffentlichkeit und
demokratische Kontrolle besonders notwendig wären».
Die Tendenz zur versuchten Disziplinierung der Medienschaffenden
sei aus Sicht von Comedia mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln zu stoppen.
Im vergangenen August war ein «Weltwoche»-Journalist
wegen der Enttarnung des Bunkers der Berner Kantonsregierung freigesprochen,
aber mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken belegt worden.
Auch bei diesem Bunker hatte es sich um eine klassifizierte Anlage
gehandelt. Das Gericht urteilte aber, es handle sich um einen
leichten Fall, der Journalist habe mit der Enttarnung lediglich
seine Sorgfaltspflicht verletzt. Im letzten Mai hatte Armeechef
Christophe Keckeis eine Aargauer Kantonsparlamentarierin mit einem
Verweis belegt, weil diese in einer Ratssitzung den Standort des
Aargauer Regierungsbunkers genannt hatte.
Relikt aus dem Kalten Krieg
Wo die Bunker und militärischen Anlagen stehen, weiss jedes
in der Schweiz lebende Kind. Nicht verwunderlich, denn deren Väter
gehen jährlich oder zweijährlich in die so genannten
Wiederholungskurse. Jene dauern zwei bis drei Wochen. Dabei erhalten
viele Feriensoldaten auch Einblick in die Verteidigungs- und Bunkeranlagen
der Schweizer Armee. Wer gerne wandert, der stolpert hier und
da über Bunkereingänge und verwechselt Gemshörner
mit Schiessscharten. Selbst ausländische Ferien Gäste,
unter ihnen auch britische Soldaten die im Berner Oberland regelmässig
Gebirgskurse abhalten, wissen über die Bunker Bescheid. Kein
Wunder – nicht selten sind die Bunkereingänge mit besonders
hübschen Geranien und mit besonders breiten Gebirgsstrassen
über besonders auffällig stark befestigte Brücken
erreichbar. Oder ein Sägewerk… ohne Holz. Bei so geschickten
Tarnungen ist es fast schwierig nicht zum Landesverräter
zu werden. Selbst für nicht Wanderer ist es relativ einfach
über öffentlich zugängliche Medien und mit Hilfe
von Satelliten Bilder einige Geheimnisse zu entlocken, zum teil
mit Ergebnissen, die wirklich bedenklich sind. Wir alle wissen
wo sie sind, wir dürfen aber nicht darüber schreiben.
Verurteilung eines Weltwoche Journalisten
Weil er den Standort eines «geheimen» Bunkers in Utzingen
bei Bern bekannt gemacht hatte, ist der «Weltwoche»-Journalist
Urs Paul Engeler vom Militärgericht 4 einerseits freigesprochen,
trotzdem aber zu einer Busse verurteilt worden. Das eigentümliche
Urteil hat den Autor eines kritischen Artikels über den Kanton
Bern mit dem Standort des Berner Regierungsbunkers vom Vorwurf
der kriminellen Verletzung militärischer Geheimnisse entlastet,
ihn aber der Verletzung der Sorgfaltspflicht für schuldig
erachtet. Das hat Engeler 400 Franken Busse gekostet. Das Urteil
bedeutet aber auch, dass die überholten Vorschriften vorerst
weiter gelten. Eine Absicht seines Einspruchs gegen sein erstes
Urteil (500 Franken Busse) sei es gewesen, den Anstoss für
eine politische Diskussion zu geben.
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